Immer wieder kommt es zu unstimmigkeiten mit dem Wochenend- und Nachtfahrverbot in Österreich. Nun liegt uns eine schriftliche Stellungnahme vom Landespolizeikommando Vorarlberg vor: Gemäss §42 StVO Abs.2 sind Lastkraftwagen( Fzg zur Güterbeförderung) dann vom sog. Wochenendfahrverbot umfasst, wenn deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 7.5 t liegt. Die Art des Fahrzeuges ist wesentlich, ob das Fahrverbot gilt oder nicht. In Österreich werden Fahrzeuge, die für den Pferdetransport verwendet werden und eine Schlafmöglichkeit für Personen aufweisen, entweder als Spezialkraftwagen oder Sonderkraftwagen zugelassen, d.h. nicht für Gütertransport. Deshalb fallen diese, unabhängig vom zul. Gesamtgewicht, nicht unter die einschlägigen Fahrverbote. Selbstverständlich sind auch Wohnmobile vom Fahrverbot ausgenommen. Das Nachfahrverbot für „nicht lärmarme Lastkraftwagen“ gilt von 22.00 bis 05.00 Uhr.
Zusammengefasst heisst das, dass alle LKW-Pferdetransporter, welche nicht als Wohnmobil eingetragen sind, unter das Wochenend- und Nachtfahrverbot fallen! Auch der Ausweiszusatz, „Spezialfahrzeug“, schliesst den LKW nicht vom Fahrverbot aus! Lärmarme LKW ( grünes L) sind nur vom Nachtfahrverbot ausgenommen!