Kurs der Schw. Gesellschaft für Fahrkultur

 

 Wann: 14. Januar 2012 => Anmeldung bis 03. Januar 2012

Ort: Schweizerisches Nationalgestüt, Avenches

Programm: 09.30 h Referat von Christian Iseli mit anschliessender Fragerunde/

Diskussion (inkl. Kaffeepause)

12.00 h gemeinsames Mittagessen im IENA

14.00 h Demonstration von Doppellongentraining mit Pferden mit versch.

Ausbildungsstand (findet je nach Witterung im Aussenhof oder in

der Halle statt)

Programm und Anmeldung

 

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Zweispänner Knock-Out Wängi

wängiAnlässlich des Hallenconcours bei Mani Müller in Wängi findet morgen Samstag ein Zweispänner Knock-Out statt. 8 Ostschweizer Zweispännerfahrer kämpfen um den Sieg. Am Start ist TEAM fahrsport-aktuell.ch Fahrer Beat Auer sowie Bruno Meier, Hubert Hutter, Robert Portmann, Walter Müller, Christof König, Yannik Scherrer und Sigi Vogt. Die Prüfung beginnt um 20.00 Uhr im Reitsportzentrum Weierhof in Wängi/TG.

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Todesfall in der CH-Fahrsport-Szene

3158_resize_to_1000x1000Letzte Woche verstarb der langjährige Zweispännerfahrer Bruno Frei aus Siglistorf AG. Mit seinem legendären gelben LKW besuchte Bruno über Jahre Turniere im In- und Ausland. Mit seiner lockeren Art heiterte er manche verregnete Turnierstunde auf.  Auch als Parcoursbauer und bis zuletzt als Präsident des Fahrclub Lägern war er stets im Fahrsport aktiv.

Bruno wird uns stets in Erinnerung bleiben und wir sprechen der Familie und den Angehörigen unser tiefes Beileid aus!

Mitteilung Fahrclub Lägern

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Todesfall im CH-Fahrsport

caboussatHeute Morgen ist der bekannte Ein- und Zweispännerfahrer Yvan Caboussat verstorben! Der Romand gewann mehrere Medaillen an Schweizermeisterschaften und vertrat die Schweiz an der Zweispänner WM 2007 in Warka.

 

Wir werden Yvan stets in Erinnerung behalten und sprechen der Familie und den Angehörigen unser tiefes Beileid aus!

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ZU VERKAUFEN

katy1Zu Verkaufen aus Eigenzucht, CH Prämienzuchtstute, Jg 2005, Stm 163, Dressurabstammung Vater GB Konvally, Mutter Miss Calizia CH, Gut geritten, Ein- und Zweispännig gefahren 079 302 05 18

 

 

 

 

kutsche

 Zu Verkaufen Marathonwagen Toni Nutt Typ „Max“ , 1.- und 2.-Spännig, Schwebedeichsel, 23″ Luftbereifung mit Wechselsystem 079 302 05 18

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Frohe Festtage!

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fahrsport-aktuell.ch wünscht allen frohe Festtage und eine erfolgreiches 2011! Wir bedanken uns bei allen Sponsoren und Besuchern unserer Homepage und freuen uns auf euere Unterstützung und Besuche im neuen Jahr! Aber nicht vergessen, das Fahrsportjahr 2010 ist noch nicht beendet. Am 29. und 30. Dez. heisst es noch Weltcup in Mechelen BEL, Werner Ulrich kämpft um Punkte für den Final in Leipzig.

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Bewilligungsverfahren für Sonntags- und Nachtfahrten wird einfacher!

3eadfae070Der Bundesrat hat die Verkehrsregelverordnung entsprechend angepasst. Die Neuerungen treten am 01.  Januar 2011 in Kraft!

Medienmitteilung Bundesamt für Strassen:

Bern, 01.10.2010 – Das Bewilligungsverfahren für Sonntags- und Nachtfahrten wird neu geregelt und gleichzeitig vereinfacht. Für bestimmte Waren wie Lebensmittel müssen keine Bewilligungen mehr beantragt werden. Die Anzahl der Nacht- und Sonntagsfahrten wird dadurch nicht erhöht. Der Aufwand für Unternehmer und Verwaltung nimmt dagegen ab. Der Bundesrat hat heute die Verkehrsregelverordnung entsprechend angepasst. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

Mit dieser Änderung kann ein Teil der bisher bewilligungspflichtigen Transporte ohne Bewilligung durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um dringliche und unvermeidbare Fahrten. Von dieser Erleichterung profitieren Transporte von frischen Lebensmitteln, Schlachtvieh, Sportpferden oder auch Schnittblumen. Rund ein Drittel aller Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen dürften wegfallen, dies entspricht rund 6’000 Bewilligungsverfahren. Der administrative und finanzielle Aufwand bei den Transportunternehmen wird reduziert und die Bewilligungsbehörden entlastet.

Anzahl der Sonntags- und Nachtfahrten wird nicht erhöht

Mit der Änderung werden keine neuen Berechtigungen für Fahrten während der Nacht und am Sonntag geschaffen. Die Güter, die neu ohne Bewilligung transportiert werden dürfen, sind bereits bisher im Ausnahmekatalog und berechtigen zur Erteilung einer Sonderbewilligung. An der Kontrolle, ob der Transport in der Nacht oder am Sonntag rechtmässig durchgeführt wird, ändert sich nichts: Die Polizei muss weiterhin die mitgeführte Ladung kontrollieren. Nur so kann sie überprüfen, ob die Ladung tatsächlich den in der Sonderbewilligung aufgeführten Angaben entspricht. Die blosse Kontrolle der Bewilligungspapiere reicht dazu nicht aus.

Keinen Einfluss hat diese Änderungen auf die Dimensionen und Gewichte der Lastwagen. Transporte mit Gewichten über 40 Tonnen benötigen nach wie vor eine Sonderbewilligung, gleiches gilt für überbreite oder überlange Fahrzeuge (Ausnahmefahrzeuge resp. -transporte).

Verkehrsregelverordnung VRV Art. 91 ff

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