DIE CORONA-LOCKERUNGEN GEHEN WEITER. WAS HEISST DAS FÜR DEN PFERDESPORT?

fnch.ch / Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 weitere Lockerungsmassnahmen beschlossen. Für den Pferdesport heisst dies Folgendes:

Trainings, Reitunterricht und Kurse

Ab dem 26. Juni gelten keine Einschränkungen mehr bei der Ausübung des Sports in Aussenbereichen. In Innenbereichen müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Profi- und Amateursport. Es bestehen keine Beschränkungen mehr wie maximale Gruppengrösse, Maskenpflicht oder Abstandhalten.

Pferdesportveranstaltungen bis 1000 Personen

  • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat und mit Sitzpflicht sind neu 1000 Personen (Zuschauer und Teilnehmer) erlaubt.
     
  • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat und ohne Sitzpflicht sind draussen 500 Personen, drinnen 250 Personen erlaubt.
     
  • Die verfügbaren Kapazitäten der Einrichtung dürfen bis maximal zu zwei Drittel besetzt werden.

Was gilt für Pferdesportveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen?

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (Teilnehmenden und Zuschauerinnen oder Zuschauer) gelten als Grossveranstaltungen. Sie dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung durchgeführt werden und es dürfen nur Personen mit einem Covid-19-Zertifikat eingelassen werden.

Ansonsten bestehen, ausser der Pflicht, ein Schutzkonzept zu erstellen, keine Einschränkungen. Bisher geltende Einschränkungen (wie Beschränkung der maximalen Personenanzahl) werden aufgehoben.

Restauration und Takeaway-Stände

Im Aussenbereich gibt es keine Beschränkungen. Handelt es sich um eine Veranstaltung nur für Personen mit einem Covid-Zertifikat, ist die Konsumation auch in Innenräumen überall möglich. Zu beachten sind für das Führen einer Festwirtschaft die Covid-19-Vorgaben für Restaurationsbetriebe. 

Bitte beachten Sie die kantonalen Vorgaben, welche von Kanton zu Kanton verschieden ausgelegt werden können.

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NACHSELEKTION ELITE-KADER FAHREN 2021

fnch.ch/ Die Selektionskommission der Disziplin Fahren des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport SVPS hat für das Jahr 2021 folgende Fahrer ins Elitekader nachselektioniert:

  • Beat Schenk, St-Aubin (FR), Zweispänner
  • Linus Berther, Nussbaumen (TG), Einspänner Pony 

Die Ziele für das laufende Jahr sind die Teilnahmen an der Zweispänner-WM in Kronenberg (NED) vom 8. bis 12.September 2021 sowie an der Pony-WM vom 16. bis 19. September 2021 in Le Pin (FRA).

Vorbehalten bleibt die Unterzeichnung der Kadervereinbarung.

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SM Qualifikation 2021 angepasst

Info SVPS: Reglement Schweizermeisterschaft Fahren
«Ergänzung aufgrund von Covid-19»

Für die laufende Qualifikationsperiode seit dem 1. August 2020 bis 15. Juli 2021 wird das
Reglement für den Start an der SM 2021 in Orbe vom 12. bis 15. August infolge der laufend
abgesagten Fahrturniere aus bekannten Gründen des Coronavirus angepasst. Sollte sich
die Lage in den nächsten zwei Monaten nicht zu unseren Gunsten ändern, müsste das
Leitungsteam Fahren die Lage neu beurteilen.
Das Leitungsteam Fahren hat folgende Zulassungsbedingungen für eine Teilnahme an den
SM 2021 festgelegt: (Stand Mai 2021)
3.4 Qualifikationsbedingungen
Für die Schweizermeisterschaft qualifiziert ist, wer in der Qualifikationsperiode eine
Rangierung in der entsprechenden Gespannsart an mindestens einem Turnier erreicht hat. Dies
kann eine Vollprüfung, eine reduzierte Vollprüfung oder eine Kurzprüfung sein.
Fahrern mit einem Kadervertrag wird auch ein internationaler Start mit entsprechender
Rangierung angerechnet.
Kat. M + S
Zusätzlich sind alle, die an der SM 2020 gestartet sind, ebenfalls startberechtigt.
Kat. L
Alle die an der SM 2020 gestartet sind, sind im 2021 startberechtigt. Weitere L-Fahrer sind
qualifiziert, wenn in der Qualifikationsperiode vom 1. August 2020 bis 15. Juli 2021 eine
Rangierung in der entsprechenden Gespannsart an einem Turnier erreicht wurde. Dies kann eine
Vollprüfung, eine reduzierte Vollprüfung oder eine Kurzprüfung sein. Wer noch nie einen
Marathon gefahren hat muss ein Marathontraining nachweisen und ein schriftliches Startgesuch
an den Chef Sport des LTF stellen, dieser spricht sich mit dem Regionalverband ab und
entscheidet über eine Startbewilligung.
Final Jugendcup in Rothenburg
Alle, die am Final des Jugendcups im 2020 gestartet sind, sind im 2021 startberechtigt. Die
anderen Fahrer sind qualifiziert, wenn in der Qualifikationsperiode vom 1. August 2020 bis 15.
Juli 2021 mindestens ein Qualifikationsturnier ohne Elimination und Disqualifikation beendet
wurde. Fahrer die über kein Resultat verfügen, können ein schriftliches Startgesuch an die Chefin
Sport des LTF stellen, sie wird zusammen mit dem Vertreter des entsprechenden
Regionalverbandes über eine Startbewilligung entscheiden.
Leider haben alle mit dieser Situation zu kämpfen, ein geordneter Ablauf wird aber sicherlich in
erster Linie das normale Leben in Gang setzten müssen und erst anschliessend können wir uns
wieder auf den Sport und die Hobbys konzentrieren.
Freundliche Grüsse und bleibt gesund
Leitungsteam Fahren

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Sichtungstag Junge Fahrer

by D.Häuptle, Kaderverantwortliche Nachwuchs Fahren

ES TUT SICH ETWAS

Am letzten Samstag fand in Frauenfeld auf Initiative der Nachwuchs-Kommission Fahren ein Sichtungstag für junge Fahrer/innen statt.Bei diesem Sichtungstag ging es um eine Standortbestimmung,mit dem Ziel, daraus ein Nachwuchskader Fahren bilden zu können.Acht junge Fahrer aus den verschiedenen Regionalverbänden stellten sich der Herausforderung. Unter der Leitung der zwei Trainer Cedric Scherrer und Leo Risch fuhren sie am morgen das FEI-Junioren Dressurprogramm. Die Nachwuchsfahrer präsentierten ihre Ponys und Pferde von der besten Seite und zeigten harmonische Programme. Die jungen Fahrer nahmen die Rückmeldungen der Trainer gut an und konnten sie zum Teil gleich umsetzen. Am Nachmittag wurde ein anspruchsvoller Kegelparcours mit einem integrierten Marathonhindernis gefahren. Es wurde vorallem auf eine  gute Linienwahl, Übersicht und Tempogefühl geachtet. Die Nachwuchsfahrer zeigten sich alle sehr motiviert und mit viel Freude am Fahren! Da die Unterstützung der Eltern beim Nachwuchsport unabdingbar ist, suchte die Chefin Sport,Claudia Spitz, das Gespräch mit den Eltern,um zu erklären, was es für den Einstieg in den Sport alles braucht.Es hat sich gezeigt,das es in der Schweiz durchaus Talentierte Nachwuchsfahrer hat. Nun gilt es, sie mit gezielter Förderung durch die Regionalverbände und danach durch das Nachwuchkader weiter zu bringen und sie auf höhere Prüfungen vorzubereiten.

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DRESSURPROGRAMME L

fnch.ch Die Fahrer*innen der Kategorie L Pony fahren das Dressurprogramm 6A ab der Saison 2021 auf dem Viereck 80 × 40 m.

Die Fahrer*innen der Kategorie L Einspänner als eigene Kategorie fahren ihr Dressurprogramm 6A wie bisher auf dem Viereck 100 × 40 m.

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FEI VERLÄNGERT INTERNATIONALEN TURNIERSTOPP

fnch.ch Vor dem Hintergrund der anhaltenden Herpesvirus-Epidemie (EHV-1) hat der Weltreiterverband (FEI) am Freitagabend bekanntgegeben, dass der Shutdown aller internationalen Turniere in Kontinentaleuropa um zwei Wochen, d. h. bis am 11. April 2021, verlängert wird.

Darüber, wie es in der Schweiz mit den nationalen Veranstaltungen weitergehen soll, berät die veterinärmedizinische Taskforce des SVPS in der Woche vom 22. März 2021.

+++ Das OK des Hallenfahrturnier Oftringen, 10/11.04.2021, hat sein Turnier bereits abgesagt! +++

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Dressurprogramme Schweiz 2021

Das Leitungsteam Fahren hat an einer Sitzung vom 09.02.2021 entschieden, die neuen FEI Dressurprogramme für Einspänner per 2021 einzuführen!

Für die Einspänner Pferde Kat. M zählt das 2* 2021 und für die Kat. S das 3* 2021 Programm. Bei M/S Prüfungen kann das 2* 2021 oder 3* 2021 Programm ausgeschrieben werden. An der Schweizermeisterschaft 2021 in Orbe wird das 2* 2021 Programm gefahren.

Da die Einspänner Pony an der WM in Frankreich noch das Programm 3* 2015 fahren, wird in der Schweiz wahlwiese das Programm 2* 2021 oder 3* 2015 ausgeschrieben. An der SM werden auch die Einspänner Pony das neue Programm 2* 2021 fahren.

fnch.ch Das Leitungsteam Fahren befasste sich an seiner Sitzung vom 9. Februar 2021 mit den neuen Dressuraufgaben der FEI, welche im Januar 2021 vorgestellt wurden. Aus den Informationen der FEI geht hervor, dass es im laufenden Jahr noch zu weiteren Anpassungen an den Dressuraufgaben kommt.

Da für die Ponys 2021 ein WM-Jahr ist, behält das bisherige FEI 3*-Programm Version 2015 seine Gültigkeit und wird dieses Jahr weiterhin gefahren.  

Die Einspänner Pferde werden hingegen bereits die neue FEI-Dressuraufgabe 3* 2021 fahren und alle M-Fahrer die ebenfalls neue FEI-Dressuraufgabe 2* 2021.

Das Leitungsteam Fahren wünscht allen einen guten Start in die neue Saison mit hoffentlich möglichst viele Veranstaltungen, sofern es die spezielle Lage zulässt.

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KONTAMINATION VON FUTTERMITTEL MIT COFFEIN – QUELLE GEFUNDEN

Photo: Berlinger

fnch.ch Der Weltreiterverband FEI hat die nationalen Pferdesportverbände darüber informiert, dass einige Chargen von Futtermitteln des Herstellers Marstall, die Apfeltrester enthalten, mit Coffein verunreinigt waren. Coffein zählt zu den verbotenen Substanzen, die zu einer positiven Medikationskontrolle führen können.

Nach Angaben der FEI hat der Hersteller von Marstall, die Bernhard Kreiling GmbH, den Futtermittel-Bestandteil Apfeltrester als Quelle der Verunreinigung identifiziert. Der Hersteller habe Massnahmen ergriffen, um eine weitere Kontamination mit Coffein und anderen von Coffein abgeleiteten Stoffen zu verhindern, teilt die FEI mit.

Laut dem Hersteller sollen Futtermittel, die nach dem 14. Juli 2020 produziert wurden, das heisst ab den Chargennummern 219301, 219302, 219303 und 219304, nicht betroffen sein. Die FEI empfiehlt, bei Verwendung dieses Futtermittels die Chargennummern sorgfältig zu überprüfen und bei Bedenken den Hersteller zu kontaktieren. Auch empfiehlt die FEI, Proben von Futtermittelchargen und Nahrungsergänzungsmitteln, die an Turnierpferde verfüttert werden, aufzubewahren, damit diese bei Verdacht auf eine Kontamination untersucht werden können.

Gemäss dem FEI-Reglement ist es ab dem 1. Januar 2021 möglich, Pferde im Rahmen des sogenannten «elective testings» auf Coffein zu testen. Da Coffein nach dem FEI-Reglement als «spezifizierte Substanz» aufgeführt ist, wird ab dem 1. Januar 2021 jeder Befund als «atypischer Befund» behandelt.

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