DIE CORONA-LOCKERUNGEN GEHEN WEITER. WAS HEISST DAS FÜR DEN PFERDESPORT?

fnch.ch / Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 weitere Lockerungsmassnahmen beschlossen. Für den Pferdesport heisst dies Folgendes:

Trainings, Reitunterricht und Kurse

Ab dem 26. Juni gelten keine Einschränkungen mehr bei der Ausübung des Sports in Aussenbereichen. In Innenbereichen müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Profi- und Amateursport. Es bestehen keine Beschränkungen mehr wie maximale Gruppengrösse, Maskenpflicht oder Abstandhalten.

Pferdesportveranstaltungen bis 1000 Personen

  • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat und mit Sitzpflicht sind neu 1000 Personen (Zuschauer und Teilnehmer) erlaubt.
     
  • Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat und ohne Sitzpflicht sind draussen 500 Personen, drinnen 250 Personen erlaubt.
     
  • Die verfügbaren Kapazitäten der Einrichtung dürfen bis maximal zu zwei Drittel besetzt werden.

Was gilt für Pferdesportveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen?

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (Teilnehmenden und Zuschauerinnen oder Zuschauer) gelten als Grossveranstaltungen. Sie dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung durchgeführt werden und es dürfen nur Personen mit einem Covid-19-Zertifikat eingelassen werden.

Ansonsten bestehen, ausser der Pflicht, ein Schutzkonzept zu erstellen, keine Einschränkungen. Bisher geltende Einschränkungen (wie Beschränkung der maximalen Personenanzahl) werden aufgehoben.

Restauration und Takeaway-Stände

Im Aussenbereich gibt es keine Beschränkungen. Handelt es sich um eine Veranstaltung nur für Personen mit einem Covid-Zertifikat, ist die Konsumation auch in Innenräumen überall möglich. Zu beachten sind für das Führen einer Festwirtschaft die Covid-19-Vorgaben für Restaurationsbetriebe. 

Bitte beachten Sie die kantonalen Vorgaben, welche von Kanton zu Kanton verschieden ausgelegt werden können.

Weiterlesen

SM Qualifikation 2021 angepasst

Info SVPS: Reglement Schweizermeisterschaft Fahren
«Ergänzung aufgrund von Covid-19»

Für die laufende Qualifikationsperiode seit dem 1. August 2020 bis 15. Juli 2021 wird das
Reglement für den Start an der SM 2021 in Orbe vom 12. bis 15. August infolge der laufend
abgesagten Fahrturniere aus bekannten Gründen des Coronavirus angepasst. Sollte sich
die Lage in den nächsten zwei Monaten nicht zu unseren Gunsten ändern, müsste das
Leitungsteam Fahren die Lage neu beurteilen.
Das Leitungsteam Fahren hat folgende Zulassungsbedingungen für eine Teilnahme an den
SM 2021 festgelegt: (Stand Mai 2021)
3.4 Qualifikationsbedingungen
Für die Schweizermeisterschaft qualifiziert ist, wer in der Qualifikationsperiode eine
Rangierung in der entsprechenden Gespannsart an mindestens einem Turnier erreicht hat. Dies
kann eine Vollprüfung, eine reduzierte Vollprüfung oder eine Kurzprüfung sein.
Fahrern mit einem Kadervertrag wird auch ein internationaler Start mit entsprechender
Rangierung angerechnet.
Kat. M + S
Zusätzlich sind alle, die an der SM 2020 gestartet sind, ebenfalls startberechtigt.
Kat. L
Alle die an der SM 2020 gestartet sind, sind im 2021 startberechtigt. Weitere L-Fahrer sind
qualifiziert, wenn in der Qualifikationsperiode vom 1. August 2020 bis 15. Juli 2021 eine
Rangierung in der entsprechenden Gespannsart an einem Turnier erreicht wurde. Dies kann eine
Vollprüfung, eine reduzierte Vollprüfung oder eine Kurzprüfung sein. Wer noch nie einen
Marathon gefahren hat muss ein Marathontraining nachweisen und ein schriftliches Startgesuch
an den Chef Sport des LTF stellen, dieser spricht sich mit dem Regionalverband ab und
entscheidet über eine Startbewilligung.
Final Jugendcup in Rothenburg
Alle, die am Final des Jugendcups im 2020 gestartet sind, sind im 2021 startberechtigt. Die
anderen Fahrer sind qualifiziert, wenn in der Qualifikationsperiode vom 1. August 2020 bis 15.
Juli 2021 mindestens ein Qualifikationsturnier ohne Elimination und Disqualifikation beendet
wurde. Fahrer die über kein Resultat verfügen, können ein schriftliches Startgesuch an die Chefin
Sport des LTF stellen, sie wird zusammen mit dem Vertreter des entsprechenden
Regionalverbandes über eine Startbewilligung entscheiden.
Leider haben alle mit dieser Situation zu kämpfen, ein geordneter Ablauf wird aber sicherlich in
erster Linie das normale Leben in Gang setzten müssen und erst anschliessend können wir uns
wieder auf den Sport und die Hobbys konzentrieren.
Freundliche Grüsse und bleibt gesund
Leitungsteam Fahren

Weiterlesen