Fahrzeuglenker müssen in Frankreich einen Alkohol-Nachweistest mitführen.
Anfang 2012 hat die französische Regierung eine Verfügung über den Besitz eines Alkoholtests bei Motorfahrzeuglenkern beschlossen. Das Gesetz gilt ab dem 1. Juli 2012.
Dies betrifft alle Fahrzeugkategorien, somit auch die Lenker von Pferdetransportern und Pferdetransport-LKWs!!