Neue Vorschrift bei internationalen Starts: Influenza-Impfungen müssen in der FEI HorseApp erfasst werden

Die FEI hat per 1. Januar 2025 zur weiteren Erhöhung der Sicherheit an internationalen Turnieren die Handhabung bezüglich der Influenza Impfungen angepasst. Ab dem 3. Februar 2025 müssen bei allen Pferden, welche an internationalen Turnieren teilnehmen, die Influenza-Impfungen in der FEI HorseApp erfasst werden.

WICHTIG
Diese neue Regelung gilt nur für Pferde, welche an internationalen Turnieren starten. Sie gilt nicht für Starts an nationalen Turnieren

Ich bin Reiter:in und/oder Pferdebesitzer:in

  1. Sie können die Grundimmunisierung, die bisherigen Wiederholungsimpfungen und die letzte Influenza-Impfung in der FEI HorseApp aus dem FEI-Pferdepass abfotografieren und speichern. Eine Anleitung dazu findet Sie. Diese Angaben müssen spätestens mit der nächsten Wiederholungsimpfung in der FEI HorseApp eingetragen werden.
  2. Alle Wiederholungsimpfungen ab dem 3. Februar 2025 werden von den Tierärzt:innen in die FEI HorseApp eingetragen. Eingetragen werden müssen diese Impfungen am selben Tag, an dem das Pferd geimpft wurde.
  3. Bitte halten Sie deshalb bei künftigen Influenza Impfungen unbedingt immer den FEI-Pass Ihres Pferdes bereit, damit die Impfung zeitgerecht in der FEI HorseApp eingetragen werden kann. Sie werden künftig via FEI HorseApp an die notwendigen Folgeimpfungen erinnert.
  4. Impfungen gegen andere Pferdekrankheiten müssen nicht in der FEI HorseApp eingetragen werden.
  5. Den Link zum Download des FEI HorseApps sowie weitere Infos dazu finden Sie hier: FEI HorseApp | FEI

Weitere Infos in den News von Swiss Equestrian

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FEI verbietet Private Videos auf Social Media!

In den am 24.Februar 2024 veröffentlichten FEI SOCIAL MEDIA GUIDELINES verbietet die FEI die Veröffentlichung von Videoaufnahmen von großen internationalen Pferdesportveranstaltungen unter der Schirmherrschaft der FEI, in sozialen Medien, auf Websites und anderen digitalen Plattformen.

Ab sofort gelten strenge Auflagen für die Veröffentlichung von Videos von großen FEI-Wettbewerben in sozialen Medien (facebook, Instagram, usw), auf Websites und anderen digitalen Plattformen.

Die „Richtlinien für Nicht-Rechteinhaber zur Veröffentlichung in den Sozialen Medien auf FEI-Veranstaltungen“ geben vor wie das Filmen, Drehen, Fotografieren und die Verwendung von Inhalten von FEI-Veranstaltungen wie Weltcup-Turnieren, Nationenpreisen, Europameisterschaften jezt geregelt wird.

Als Nicht-Rechteinhaber – das heisst wenn man nicht die Rechte von der FEI im Vorfeld erhalten – und gekauft – hat, werden Atlethen, Pferdehalter, Pferdebesitzer, Vertreter der nationalen Pferdeverbände und andere offizielle Personen, sowie akkreditierte Medien genannt.

Kommentar: Damit werden Sportler, Fans und Medien stark eingeschränkt, das kann nicht im Sinne des Sportes sein! Genau diese Posts in den Sozialen Medien erweitern die Reichweite unseres Sports zu Personen ausserhalb der Pferdeszene! fahrsport-aktuell.ch meint: SO NICHT!

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