Erläuterung zum Sicherheitsgurt im Marathon

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Die FEI hat eine Erklärung zur Nutzung des Sicherheitsgurtes im Marathon veröffentlicht. Diese erläutert den Artikel 943 Absatz 2.7 im FEI Reglement.

Der Sicherheitsgurt darf auf einer Seite an der Kutsche befestigt werden, das andere Ende darf auf keinerlei Art und Weise festgemacht werden, wie beispielsweise mit Klebeband, Kabelbindern, Knoten oder Schnellverschlüssen. Der Sicherheitsgurt muss von dem Groom festgehalten werden und darf auf unterschiedliche Art und Weise, jedoch nur eine vollständige Windung (360 Grad) um das Gestänge am Bocksitz geschlagen werden. Es darf auf keinen Fall eine Fixierung entstehen, wenn der Groom den Sicherheitsgurt festhält.

Erläuterung FEI

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