Das NPZ Bern bietet am 07.01.2015 einen CZV Kurs Fachkompetenz im Pferdetransport I an. Nachfolgend die Erläuterung wer den Nachweis braucht und wer nicht. Kurz gesagt, alle Fahrer welche im Ausland starten benötigen diesen Nachweis!
Nach der fünfjährigen Übergangsfrist, trat am 1. September 2013 der Art 150 der eidgenössischen Tierschutzverordnung in Kraft. Dieser besagt, dass Personen, welche gewerbsmässig Tiere transportieren, den Nachweis zum gewerbsmässigen Tiertransport benötigen. Der Schweizer Viehhändler Verband ist derzeit der einzige, vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, anerkannte Kursanbieter.
Eine gewerbsmässige Fahrt, wird gemäss Definition der eidgenössischen Tierschutzverordnung gegeben, so bald ein Tier einer Drittperson überführt wird. Der Nachweis bezieht sich in der Schweiz nur auf den Fahrzeuglenker. Die Auslegung über den gewerbsmässigen Pferdetransport hebt sich vom klassischen Viehtransport leicht ab. So werden nach heutigen Stand, folgenden Pferdetransporte im Inland nicht als gewerbsmässig eingestuft:
Pferdetransporte durch:
- Pferdeeigentümer
- Pferdehalter oder Angestellte
- Reiter, Fahrsportler
- Trainer.
Bei Pferdetransporten ins Ausland kommt die EU Verordnung 01/2005 zur Anwendung. Diese besagt, dass jeder Tiertransport ins Ausland eine Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt benötigt. Als Basis für diese Bewilligung dient der oben erwähnte Nachweis zum gewerbsmässigen Pferdetransport. Von einer international anerkannten Bewilligung sind folgende Tiertransporte ausgenommen: Transporte an Wettbewerbe, Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken. Das heisst, dass für die Turnierteilnahme im Ausland keine internationale Bewilligung erforderlich ist. Hingegen steht die Turnierteilnahme gemäss EU VO im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, bzw. einer möglichen steuerbaren Veranlagung. Dies wird als gewerbsmässige Tätigkeit im Bezug auf den Pferdetransport eingestuft und erfordert den Nachweis zum gewerbsmässigen Pferdetransport. Der Vollzug in der EU wird nicht von allen Ländern gleich intensiv vorangetrieben.
Mit dem Kursbesuch können folgende Nachweise erlangt werden.
- Grundkurs gewerbsmässiger Pferdetransport für Personen mit Erfahrung im Umgang und der Haltung von Pferden
- Fortbildungskurs für den gewerbsmässigen Pferdetransport
- Fortbildungskurs für den Pferdehandel
Der Kurs ist CZV anrechenbar!
Die Teilnehmerzahl ist auf 16 beschränkt! Die Kurskosten betragen CHF 350.-, Anmeldung an info@npz.ch! Die Kurskosten sind gleichzeitig mit der Anmeldung auf Postcheck- Konto 30-292110-0 NPZ Bern, zu überweisen.